
! UPDATE !
WIR HABEN ENTSCHIEDEN DEN MUDO KIDS CUP ABZUSAGEN, UM DIE VERBREITUNG DES CORONAVIRUS ENTGEGENZUWIRKEN!
Hiermit laden wir Euch zum MUDO KIDS Cup ein. Die Altersgrenze dieser Meisterschaft beträgt 16 Jahre. Schon seit vielen Jahren veranstalten wir jährlich in unserer Kampfsportschule diese Art von Meisterschaft, bei der Sportler aus verschiedenen Kampfsportrichtungen, wie z.B. Taekwondo, Kung Fu, Hap Ki Do oder Karate teilnehmen. Wir verwenden hierbei das Regelwerk der WTF (Taekwondo). Wir wünschen, dass alle Teilnehmer/Trainer/Meister/Zuschauer die Veranstaltung als eine rein sportliche ansehen, bei der es um Respekt und Fairness geht.
Veranstalter:
International MUDO Verband, Präsident Jung, Geum Suk
Ausrichter:
Sportschule Jung, Wuppertal
Ort:
Sportschule Jung, Elbersstr. 51, 42277 Wuppertal
Datum/Zeit:
Samstag, den 28.03.2020
Registrierung:
Wiegen der Kämpfer 9:00 Uhr, Beginn 11:00 Uhr
(Es wird gebeten, dass alle Kämpfer rechtzeitig zum Wiegen antreffen, um keine Verzögerung zu verursachen)
Meldeanschrift:
per Post, E-Mail oder Fax
Sportschule Jung, Elbers Str.51, 42277 Wuppertal
Tel: 0202/645862
Fax: 0202/2818880
info@sportschule-jung.de, www.sportschule-jung.de
Meldeschluss:
Samstag, 21.03.2020
Disziplinen:
Poomsae (Bewegungsformen), Gyorugi (Kampf KO-System)
Ehrungen:
1. Platz – Pokal, 2. und 3. Platz Medaille
Startgebühr:
Eine Disziplin 20 €, jede weitere 15 €
Der Besucher Eintritt für die Unterstützung der Veranstaltung:
Kinder bis 12 Jahre 2 €/Erwachsene 5 €
Betreuer:
Bei der Teilnahme von max. 6 Teilnehmern ist für jede Schule der Eintritt für einen Betreuer frei. Ab 6 Teilnehmern ist der Eintritt für einen 2. Betreuer ebenfalls frei.
Diese sind nur mit Hallenturnschuhen und Trainingsanzug zugelassen.
Schutzausrüstung:
Tiefschutz, Mundschutz, Fuß-, Arm-, Schienbeinschutz, Kopfschutz und Kampfweste.
Diese Sachen sind selbst mitzubringen.
Haftung:
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Wertsachen, Sach- und Personenschäden. Bei eingehender Turnieranmeldung gehen wir davon aus, dass für Minderjährige eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für die Überprüfung sind die teilnehmenden Vereine selbst verantwortlich. Änderungen ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorbehalten.