Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportschule Jung in Wuppertal

§ 1 Vertragsbindung und Kündigung
a) Das Wegfallen einzelner Kurse stellt kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung dar. Jedes Mitglied hat das Recht, zu dem gebuchten Kurs andere Kurse zu besuchen. Für den zweiten Kurs bzw. jeden weiteren zusätzlichen Kurs berechnen wir 10,00 € pro Kurs.
b) Eine Mitgliedschaftsvereinbarung mit einer ursprünglichen Laufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängert sich jeweils für die Dauer von 12 weiteren Monaten, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten bzw. 1 Monat bei 6-monatiger Laufzeit (nur Little Lions) vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird.
c) Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der genannten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.
d) Im Falle von Kündigung oder Krankheit ist der Vertrag für die verbleibende Vertragsdauer auf Familienmitglieder übertragbar. Der Vergütungsanspruch kann in diesem Falle angepasst werden.
e) Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr sowie Umzug außerhalb des Einzugsgebietes ca. 50 km (Vorlage der Meldebescheinigung).
f) Wir sind berechtigt, bei erheblicher Störung durch den Kursteilnehmer sowie Verstöße gegen die Hausordnung bei zweimaliger schriftlicher Abmahnung die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch wird dadurch jedoch nicht berührt.


§ 2 Gebühren und Beiträge
a) Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Aufnahmegebühr zuzüglich der entsprechenden Ausrüstung fällig.
b) Die Beiträge werden ausschließlich zum 01. oder 15. per Lastschrifteinzug bezahlt. Bei jährlicher Zahlweise werden 15 % Ermäßigung gewährt, bei ½-jährlicher 7,5 %. Der Jahresbeitrag ist bei Vertragsabschluss zu leisten. Der Beitrag ist auch dann bis zur Kündigung der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
c) Bei Rücklastschiften wird ein Kostenbeitrag von 10,00 € je Buchung berechnet und wird sofort fällig.
d) Bei Zahlungsrückständen behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 1. Mahnung 5,00 €, 2. Mahnung 10,00 € zu berechnen.
e) Gerät der Unterzeichner dieser Anmeldung mit mehr als zwei Beiträgen in Verzug, so wird der offene Gesamtbetrag bis zum Vertragsende sofort fällig und auf dem Rechtsweg geltend gemacht.
f) Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Wuppertal Brodmerkel und Kötting KG zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform.
g) Ich bin darüber informiert und erkläre mich damit einverstanden, dass die Sportschule Jung im Fall der nicht fristgerechten Zahlung, diese Forderung an die Creditreform Wuppertal Brodmerkel und Kötting KG zur Einziehung übertragen und dieser auch die Einziehung notwendiger Unterlagen und Informationen weitergeben kann.


§ 3 Pausierung der Mitgliedschaft
a) Das Mitglied hat unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. auswärtige Montagearbeiten, Auslandpraktikum u. ä. die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf in Summe pro Vertragsjahr höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Urlaubsbedingte Abwesenheit vom Training stellt keinen Anspruch auf eine Pausierung dar und hat keinen Einfluss auf die Zahlpflicht des Mitgliedsbeitrags.


§ 4 Haftung
a) Der Unterzeichner erklärt, dass das trainierende Mitglied sportgesund ist. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Bei selbst verschuldeten Unfällen oder Verletzungen durch andere Mitglieder oder Kursteilnehmer übernimmt die Sportschule Jung keine Haftung. Der Unterzeichnende wurde auf das Tragen der Schutzausrüstung hingewiesen. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie von Wertgegenständen und Geld wird auch keinerlei Haftung von der Sportschule Jung übernommen.
b) Sollte aufgrund von behördlichen Auflagen ein Präsenz-Training nicht möglich sein, bieten wir ersatzweise Online-Training an. Der Vergütungsanspruch wird dadurch jedoch nicht berührt.
c) Es besteht seitens der Sportschule Jung gegenüber dem Vertragspartner keine Verpflichtung zu Schadenersatz und Ersatzleistungen, wenn die Leistungsbereitstellung aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit der Trainer unmöglich wird.


§ 5 Schlussbestimmung
a) Die Sportschule Jung bleibt während der Sommerferien drei Wochen sowie der Oster- und Herbstferien eine Woche und ab gesetzlich festgesetztem Weihnachtferienbeginn im Dezember bis Schulbeginn des Folgejahres geschlossen. Änderungen vorbehalten.
b) Die Sportschule Jung behält sich vor, den Stundenplan während der Sommerferien zu ändern unter Berücksichtigung, dass das Grundtraining gewährleistet ist.
c) Der Vergütungsanspruch der Sportschule Jung wird dadurch jedoch nicht berührt.
d) Das Mitglied willigt ein, dass Fotos vom trainierenden Mitglied, z. B. während Prüfungen, Seminaren oder einfach nur beim Training im Internet oder in sozialen Netzwerken – mit eingeschränkter Namensnennung (Vorname und Anfangsbuchstabe Familienname) – veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, muss er dies schriftlich beim Geschäftsführer hinterlegen.
e) Diese AGB hängen in der Sportschule Jung aus und stehen 24 Stunden am Tag auf unserer Webseite zur Verfügung. Wenn Änderungen getroffen werden müssen, wird dies durch eine aktuelle Fassung der AGB bekannt gegeben. Der Unterzeichner ist selbst dafür verantwortlich sich in regelmäßigen Abständen über Änderungen bzgl. der AGB zu informieren.
f) Sind oder werden einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen nicht berührt.
f) Ausschließlicher Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Wuppertal.


Stand 01.08. 2021