2G+ im Sportbereich

Liebe Sportler*innen und Eltern,

Es gilt eine neue Corona-Schutzverordnung ab dem 28.12.2021. In Umsetzung der Beschlüsse der jüngsten MPK wurde die Coronaschutzverordnung des Landes (CoronaSchVO) erneut geändert und verschärft in 2G+. Die neue Fassung gilt ab dem 28. Dezember 2021 und kann beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW abgerufen werden.

Sie ist gültig bis zum 12.01.2022